von Christian Wiebels
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1. Januar 2025
Sachkundenachweis für große Hunde(Stand: 01.01.2025) Das am 18.Dezember 2002 beschlossene Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) verfolgt den Zweck, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegen zu wirken. Es wird zwischen Gefährlichen Hunden (§3), Hunden bestimmter Rassen (§10) und Großen Hunden (§11), die von ihrem Halter nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen und nach erfolgreich abgelegter Prüfung der erforderlichen Sachkunde gehalten werden dürfen, unterschieden. Unsere Praxis bietet einen Sachkundenachweis für all diejenigen Hundehalter an, deren Hund in die Kategorie „ Große Hunde “ fällt. Welche Kategorien gibt es? Gefährliche Hunde (§3) sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen) oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist (z. B. Hunde die durch Aggressivität aufgefallen sind. Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch das Kreisveterinäramt). Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes des Kreisveterinäramtes zu erbringen. Hunde bestimmter Rassen (§10) sind: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Die Sachkundeprüfung für Halter von “Hunden bestimmter Rassen” kann beim amtlichen Tierarzt des Kreisveterinäramtes oder bei einem anerkannten Sachverständigen abgelegt werden. Große Hunde (§11) Ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist nach dem Landeshundegesetz ein Großer Hund. Den Nachweis der Sachkunde für Hunde dieser Kategorie können Sie in unserer Praxis ablegen. Prüfungsablauf: (vorgeschrieben von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe) Im Sachkundetest werden folgende Themengebiete überprüft: das Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes, die Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene, das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden, die Erziehung des Hundes sowie die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden Der Sachkundetest besteht aus der Beantwortung von 30 amtlichen Fragen. Zum Bestehen müssen 20 Fragen richtig beantwortet werden. Bei den Fragebögen handelt es sich um einen Multiple-Choice Test. Weiterhin folgt ein abschließendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde. Falsche Antworten werden in dem Beratungsgespräch thematisiert und geklärt. Anschließend erhalten Sie bei Bestehen eine entsprechende Bescheinigung. Bei Nichtbestehen erfolgt eine Nachprüfung. Die Prüfungsgebühren sind auch bei Nichtbestehen zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass wir für Zweck, Form und Inhalt der Sachkundeprüfung nicht verantwortlich sind. Bevor Sie einen Termin zum Sachkundenachweis mit uns vereinbaren, raten wir Ihnen dazu, sich im Vorfeld gezielt auf den Test vorzubereiten. Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe stellt hierzu einen Fragenkatalog zur Verfügung. Die Fragen können hier eingesehen werden. Fragenkatalog zur Abnahme der Sachkunde (PDF-Dokument) Lösungsbogen zum Fragenkatalog (PDF-Dokument) Literaturempfehlungen für Hundebesitzer zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis (PDF-Dokument) Bitte melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung telefonisch bei uns in der Praxis. Ihr Team der Tierarztpraxis Wiebels