Wir freuen uns, Ihnen ab sofort die Abnahme des Sachkundenachweises für Hunde, die nach §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW über 40cm und/oder über 20 kg sind, anbieten zu können. Zur Vorbereitung empfehlen wir folgendes Buch: Der Hundeführerschein – Das Original: Sachkunde – Basiswissen und Fragenkatalog Die amtlichen Fragebögen zum Üben finden Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer Westfalen-Lippe: Fragebögen Allgemeine Informationen: In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz NRW, welches (laut §11 Abs. 3) Haltern großer Hunderassen (über 40cm Widerristhöhe und/oder über 20kg Körpergewicht) vorschreibt, die Sachkunde zur Hundehaltung nachzuweisen. Der Sachkundetest besteht aus der Beantwortung von vier amtlichen Fragebögen mit je fünf Fragen. Weiterhin folgt ein abschließendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. (Wichtig: Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde nach § 3 des Landeshundegesetzes NRW kann nur beim Amtstierarzt erworben werden.) Bitte melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung und/oder weiteren Fragen gerne telefonisch bei uns in der Praxis. Ihr Team der Tierarztpraxis Wiebels